von RA Dr. Danjel-Philippe Newerla
Ich würde gerne meinen unbefristeten Arbeitsvertrag zum 30.06.09 kündigen. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (sonst keine Angaben zum Thema Kündigung im Vertrag). Meine Frage: Kann ich schon Anfang Mai, mit dem Zusatz: "Zum 30.06.09", kündigen, oder läuft die Frist zwanghaft ab Eingang de ...