24.1.2015
Sehr geehrte Damen und Herren, ich brauche bis kommenden Montag eine sichere Auskunft darüber, ob ich mit folgenden Formulierungen im Aufhebungsvertrag einen Anspruch auf ALG I hätte, sollte ich zum 1. April arbeitslos werden (eher unwahrscheinlich, aber man weiß ja nie). Der Hintergrund des ...
Kündigung