2.12.2015
von RAin Dr. Elke Scheibeler
Ich habe seit 1997 einen Dienstwagen. Dieser ist im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich erwähnt, sondern wurde mir schriftlich vom Arbeitgeber angeboten, wörtlich: "Wir bieten Ihnen an, mit sofortiger Wirkung von unserer Dienstwagenregelung Gebrauch zu machen." Dies habe ich getan und habe bei wechse ...