30.8.2017
von RA Raphael Fork
Hallo, Ich habe folgenden AV § 1 Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Pausen und Ort des Arbeitsverhältnisses (1) Der Arbeitgeber überlässt als Dienstleistungsunternehmen seinen Kunden (Entleiher) Personal für die kurzfristige Durchführung von Arbeiten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Der Arbe ...
Arbeitnehmer