5.12.2007
von RA Marcus Schröter
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich hatte einen Arbeitsunfall und bin krankgeschrieben. Jetzt erhielt ich die Kündigung fristgerecht in der Probezeit. Wer zahlt das Krankengeld, wenn ich über den Bestand des Arbeitsverhältnisses hinaus krank bin. Muss der AG zahlen, weil AU? MfG ...