Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der angegebenen Informationen möchte ich Ihnen wie folgt eine erste Einschätzung der rechtlichen Lage geben. Bitte beachten Sie dabei, dass Weglassungen oder Änderungen des zu beurteilenden Sachverhaltes mitunter schwerwiegende Folgen für die rechtliche Lösung haben können.
Sie können einen Verlust nach § 17 IV aus der Auflösung einer wesentlichen Beteiligung an einer KapGes in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Der Aufgabeverlust berechnet sich dabei wie folgt:
Ursprüngliche Anschaffungskosten GmbH-Beteiligung
./. ausgekehrtes Vermögen zum gemeinen Wert iSv. § 9 BewG
./. Veräußerungskosten
Der Verlust entsteht mit dem Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation der GmbH. Nach meinen Recherchen steht der Verlustgeltendmachung nicht entgegen, dass Sie die wesentliche Beteiligung nicht mindestens 5 Jahre gehalten haben. Der Grund liegt darin, dass Ihr Erwerb der Anteile einer erstmaligen Begründung einer wesentlichen Beteiligung an einer KapGes diente und daher die 5jährige Haltefrist des § 17 II S. 6 b) EStG nicht zur Anwendung kommt. Hierhin gehend bedarf es für die Erlangung von Rechtssicherheit noch zusätzlicher Recherche.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Bitte vergessen Sie auch nicht die Vornahme der Bewertung der rechtlichen Begutachtung.
Mit freundlichen Grüßen