Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Grundsätzlich haben Sie es zu dulden, dass ein Nachbar sein Haus saniert, wenn er über die hierfür erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügt. Allerdings berechtigen Bauarbeiten (egal, ob am Nachbarhaus oder im eigenen Anwesen) und von diesen ausgehender Lärm zur Minderung der Miete – wie hoch diese angesetzt werden kann, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Im Rahmen dieser Plattform kann keine abschließende Beurteilung vorgenommen werden, stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt vor Ort mit der weiteren Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Dieser wird sich die Begebenheiten vor Ort ansehen und dann die objektiv gerechtfertigte Höhe der Minderung festlegen können. Auch wird er prüfen können, ob Ihnen Verdienstausfallansprüche zustehen.
Ich gehe davon aus, dass Sie den von der Ganztagesschule ausgehenden Lärm dulden müssen und hierfür keine Minderung beanspruchen können, da die Erweiterung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten politisch gewünscht ist und daher der von einer Schule üblicherweise ausgehende Lärm als sozialadäquat hinzunehmen ist. Anders stellt sich dies im Hinblick auf die Ruhestörungen durch Jugendliche dar: hier kann ein Mietminderungsrecht – abhängig von Art und Umfang der Beeinträchtigung – gegeben sein. Gleiches gilt bezüglich der von dem einen Nachbarn durchgeführten häufigen nächtlichen Feiern.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt