Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage beantworte ich entsprechend der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt:
Nein hinsichtlich der Weiterzahlung.
Der Schuldner darf keinen Gläubiger begünstigen und diesem separate Befriedigung gewähren. Im Übrigen wird das Haus als Bestandteil der Insolvenzmasse verwertet werden. Sofern Grundrechtsgläubiger etc. vorhanden sind, bestehen dann Aus-bzw. Absonderungsrechte.
Wird das Haus zwangsversteigert oder im Rahmen des Insolvenzverfahrens "freihändig veräuert" (also keine Zwangsversteigerung) bestehen Bedenken hinsichtlich Ihres "Weiterwohnes". Der Ersteigerer hat ein Sonderkündigungsrecht. Der neue Erwerber könnte u.U. einen Auszug Ihrerseits vom Kauf abhängig machen. Äußerungen hierzu liegen im Bereich der Spekulationen, da der zukünftige Ablauf nur gemutmaßt werden kann.
Ich hoffe, Ihnen die gewünschte Auskunft erteilt zu haben. Benutzen Sie bitte ansonsten die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Dehe
Rechtsanwältin