Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt Stellung nehme:
Ihre Frage, ob Sie "die Sache" – gemeint ist wohl der Werbevertrag – so hinnehmen sollten, wie sie ist, läßt sich aufgrund Ihrer Angaben nicht beantworten.
Zwar ist durchaus denkbar, daß Sie an den Vertrag nicht drei Jahre gebunden sind, sondern sich davon (insbesondere durch eine Kündigung) vorzeitig lösen können. Ebenso mag es sein, daß Ihr Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, z. B. weil der Werbespot nicht wie vereinbart gesendet wird, und Sie deshalb etwa Schadensersatz verlangen können.
Ob dies wirklich so ist, läßt sich aber erst sagen, wenn klar ist, wofür genau Sie 2.500 € jährlich zahlen sollen und was ansonsten vertraglich vereinbart wurde.
Ich kann Ihnen deshalb nur empfehlen, den Werbevertrag durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Hierfür stehe auch ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich bei Bedarf per E-Mail, oder nutzen Sie die Möglichkeit, hier eine kostenlose Nachfrage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Trettin
Rechtsanwalt