Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Prüfungsmaßstab ist § 40 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG):
(1) Ehrenamtlich Tätige haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz oder dienstliche Anordnung vorgeschrieben oder der Natur der Sache nach erforderlich ist, Verschwiegenheit zu wahren; dies gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit. Von dieser Verpflichtung werden ehrenamtlich Tätige auch nicht durch persönliche Bindungen befreit. Sie dürfen die Kenntnis von Angelegenheiten, über die sie verschwiegen zu sein haben, nicht unbefugt verwerten. Sie dürfen ohne Genehmigung über solche Angelegenheiten weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. Die Genehmigung wird für ihre Mitglieder von der Vertretung erteilt. Bei den übrigen ehrenamtlich Tätigen erteilt der Hauptausschuss die Genehmigung; er kann diese Zuständigkeit auf die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten übertragen.
(2) Wer die Pflichten nach Absatz 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, handelt ordnungswidrig, wenn die Tat nicht nach § 203 Abs. 2 oder nach § 353 b des Strafgesetzbuchs (StGB) bestraft werden kann; § 39 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.
Offensichtlich waren Sie als Bote des Forstamtes tätig. Es kommt darauf an, ob Sie von dem Inhalt des Schreibens schon erfahren hatten, bevor Sie es beim Adressaten abgaben, oder ob Sie davon erst später in einer nichtöffentlichen Sitzung - z.B. im Verwaltungsausschuss - erfahren hatten. In letzterem Falle wären Sie schweigepflichtig. Ansonsten würden Sie nicht gegen ein Gesetz verstoßen.
Die Verschwiegenheitspflicht der Ratsmitglieder gilt für Inhalte nichtöffentlicher Sitzungen.
Ob Sie ein etwaiges Vertrauen des Mitarbeiters des Forstamtes enttäuschen wollen, wäre keine rechtliche Frage.
Ob die Verhandlungsstärke der Gemeinde durch das Bekanntwerden des Tauschangebotes leidet, ist rein spekulativ. Man könnte genauso gut das Gegenteil annehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen