von Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Ich bin seit 1986 verheiratet, und beabsichtige, mich scheiden zu lassen. Aus dieser Ehe resultiert unsere 20-jährige Tochter, die mit in der gemeinsamen Wohnung lebt, und noch (voraussichtlich bis Juli 2007) ein Berufskolleg besucht. Mein Einkommen beträgt ca. 2200 Euro netto, meine Frau geht keiner Tätigkeit nach, und hat demnach keinerlei eigenes Einkommen, meine Tochter bezieht (solange sie die Schule besucht) 154 Euro Kindergeld, welches auf ihr eigenes Girokonto eingeht.