anlässlich der mittlerweile erfolgten scheidung habe ich mit meiner damaligen frau eine vermögensauseinandersetzung getroffen, die unter anderem auf dem auf meine nachfrage von ihr angegebenen endvermögen fusste. nach ihren angaben hatte sie keines mehr und mir erschien das anlässlich unserer finanzdispositionen in den jahren davor glaubhaft - mittlerweile weiss ich, dass sie noch eines hatte und dass sie es schon geraume zeit vor der trennung darauf angelegt hatte, mir das zu verschleiern (leider mit erfolg). die Vermögensauseinandersetzung wäre so nicht getroffen worden, hätte ich von diesem vermögen gewusst. die ex weigert sich, hier nachträglich einen ausgleich zu schaffen. unsere vereinbarung sei endgültig gewesen und sie hätte eh´ nicht gewusst, wie ich die einzelnen vermögensteile für wen bewertet habe (eine lüge - sie hat sich damals jeden euro vorrechnen lassen und wir sassen immerhin etliche tage über diesem komplex zusammen) und im übrigen sei sie nicht verpflichtet gewesen, auskunft zu geben - ich hätte es bei genügender sorgfaltspflicht meinerseits auch ohne ihre auskunft wissen können, dass sie noch vermögen hat. meiner meinung nach widerspricht diese denkweise eindeutig dem $ 1379 bgb, denn das würde bedeuten, dass dieser $ garnicht mehr zum tragen käme. entweder ich weiss das vermögen, dann brauche ich nicht fragen, oder ich weiss es nicht, dann "selber schuld"!