29.6.2008
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Guten Tag, Wir befürchten, daß meine 91 jährige Mutter in den nächsten 1-2 Monaten in einem Pflegeheim untergebracht werden muß. Jetzt haben wir festgestellt, dass sie ein Sparguthaben von ca. 24.ooo € besitzt, allerdings nur eine Rente von mtl. ca. 1.500 . D.h. also, sie wird vorerst ihr Bargeld für die Heimunterbringung verwenden müssen.