2.5.2006
von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrte Damen und Herren, mir liegt die nachfolgende Unterhaltsberechnung vor, um deren rechtliche Beurteilung ich Sie bitte, soweit hierin der Nutzungswert der Ehewohnung berücksichtigt ist. Sachverhalt: unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten: 500,00 EUR/Monat unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen des unterhaltsverpflichteten Ehegatten: 2.000,00 EUR/Monat Der unterhaltsberechtigte Ehegatte nutzt alleine das im hälftigen Miteigentum beider Ehegatten stehende EFH. Der hälftige Wohnwert beträgt unstreitig 450,00 EUR/Monat.