6.4.2011
von Rechtsanwalt Serkan Kirli
Ich habe meiner 16 Jahre alten Ex-Freundin im vergangen Jahr mehrere Gegenstände (Mobiltelefon, DVDs, Speicherkarte, Computerspiel) geliehen. Inzwischen geht sie persönlichem Kontakt aus dem Weg, sodass ich schriftlich per Einschreiben an ihre Mutter das Ende der Leihe erklärt habe und die Rücksendung der geliehenen Gegenstände mit Fristsetzung gefordert habe. Gleichzeitig forderte ich ihre Mutter auf, die Ratenzahlung, die ich mit ihrer Tochter über ein zweites Mobiltelefon vereinbarte, nach §108 Abs. 2 zu legitimieren oder abzulehnen.