27.2.2013
Hallo, ich wohne zur Miete und habe einen Balkon auf dem ich im Winter die heimischen Vögel füttere. Nun hat die Eigentümergemeinschaft beschlossen, kurzerhand die Hausordnung zu ändern, indem sie das Füttern auf den Balkonen verbietet. Mein Vermieter, also der Eigentümer dieser Wohnung ist ganz auf meiner Seite, konnte aber den Beschluss nicht abwenden da etwa 3:10 gegen das Füttern waren.