4.7.2013
von Rechtsanwalt Guido Matthes
Im Übergabeprotokoll wurden Mängel wie defekte Jalousien, schleifende Hauseigenangstür, defektes Laminat, defekte Klingel mit Gegensprechanlage schriftlich festgehalten mit den Worten "wird vom vermieter im Frühjahr/nach Absprache repariert".