10.4.2014
von Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen
Ich, weiblich 59, deutsche Staatsangehörigkeit, beziehe eine Witwenrente von 570 € und wohne im Eigenheim in Tschechien, habe aber noch einen deutschen Wohnsitz. Ein weiteres Einkommen habe ich nicht. Durch eine Erbschaft hat sich jetzt mein Einkommen erhöht.