hallo leider muß ich heute eine frage stellen.ich bin selbständig ,alleinerziehen und habe 3 kinder im alter von 18,15 und 10 jahren.zu meiner selbständigkeit bekomme ich zur aufstockun alg 2.seit 1 jahr ist es üblich das man der arge seine komplette buchhaltung bringen muß,für mich kein problem,heute erhielt ich nun meinen neuen bescheid vom letzten halben jahr. ich mußte mich erstmal setzten und ich dachte ich bekomme einen schlag.ich soll 4600 euro zurückzahlen,mit der begründug,das meine raumkoste für mein geschäft nicht berücksichtigt werden könnten,das ich mein gewerbe angeblich am wohnort habe.dazu muß ich sagen mein gewerbe ist seit 2005 in ef angemeldet,wird dort auch ausgeübt,ich habe lediglich ein reisegwerbe auf meinem wohnort laufen,dieses wird aber nicht ausgeführt(besteht ebenfalls seit 2004),bisher gab es diebezüglich keine probleme.verstehe das ehrlich gesagt nicht .ab 1.6.09 wurde das geld ganz gestrichen.meine frage ist nun ob das rechtens ist.leider ist freitag ,die arge it zu und ich pappensatt. vielleicht weiß jemand rat.vielen dank im voraus