18.8.2011
von Rechtsanwältin Carolin Richter
Hallo ich habe ein paar fragen,meine schwester ist behindert und arbeitet in einer werkstatt da ihr einkommen dort sehr wenig ist erhält sie zusätzlich grundsicherung jetzt gab es ein erbe von ca 9000 euro was wir dem amt auch mitgeteilt haben die antwort vom amt ist auch gekommen wo man uns mitteilte das ihre grundsicherung bis april 2012 gestrichen wird und evt.auch 2 monate zurück gezahlt werden soll da wir leider nicht sofort zum amt gegangen sind sondern erst jetzt wo wir eh ein termin hatten da sie auch umziehn möchte!jetzt meine fragen von den 9000 europ hat sie gar nicht mehr viel weil sie sich halt schon viel gekauft hat für ihre neue wohnung und halt paar kleinigkeiten,ist es rechtens das sie solange ohne grundsicherung auskommen muss wie das amt geschrieben hat oder bekommt sie wieder grundsicherung wenn sie in form von rechnungen,kassenbons etc. belegen kann das von dem geld nix mehr übrig ist ich hatte ihr öfters auch geld gegeben was sie mir von ihren erbe halt auch wieder geben wollte nur wenn sie bis april warten muss bis sie wieder grundsicherung bekommt dann kann sie es mir natürlich auch nicht wieder geben.meine 2 frage ist ist von der sperrung nur das geld was sie aufs konto bekommt betroffen oder muss sie auch ihre miete jetzt selber bezahlen?die 3 und letzte frage,da sie sich schon lange in ihrer alten wohnung nicht wohl füllt weils dort immer recht laut ist seid geraumer zeit und auch ihre freunde weiter weg sind hat sie vor umzuziehn in eine wohnung die von den kosten der alten wohnung sogar etwas günstiger ist die umzugs kosten würde sie auch selbst tragen also sind für das amt keine kosten!