von Rechtsanwältin Gabriele Haeske
Ich bin seit einigen Monaten arbeitsunfähig wegen eines gravierenden Hautproblems an den Beinen und war im August 2006 3 Wochen stationär. Es wurde damals von der Sozialarbeiterin des Krankenhauses eine Reha beantragt, die nicht als Anschlussheilbehandlung gedacht war (die muss innerhalb von 4 Wochen nach Entlassung angetreten werden), sondern als eine normale Reha, die einem ca. alle 4 Jahre zusteht, und die ich antreten sollte, wenn meine Wunden verheilt sind und ich den Krankenhauskeim, der meine Wunden zusätzlich befallen hat, wieder los bin (man versucht seit Monaten erfolglos, die Bakterien zu bekämpfen). Da ich selbst in einem Krankenhaus arbeite, darf ich zurzeit nicht an meinen Arbeitsplatz zurückkehren, weil die Ansteckungsgefahr für die Patienten und die Ärzte zu groß ist.