von Rechtsanwältin Carolin Richter
Sehr geehrte Damen und Herren, als Student beziehe ich seit August 2009 bis vorraussichtlich August 2010 Wohngeld. Meine Frage ist, ob es als Einkommen angerechnet wird- und dadurch das Wohngeld gekürzt wird- wenn ich im März eine einmalige Zuwendung von meiner Großmutter erhalte. Oder ob sich dadurch nur das Vermögen erhöht ( das Gesamtvermögen liegt auch mit der Zuwendung unter 3000 Euro, dies dürfte somit keine Auswirkungen haben ) Die nächste Frage ist, ob es einen Unterschied macht, ob das Geld eine Schenkung oder ein Darlehen ist, bzw. wie muss man nachweisen, dass es ein Darlehen ist ?