von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Hallo, ich habe neben Einkünften aus einer nicht-selbständigen Tätigkeit auch noch gewerbliche Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen. Dies war im Elterngeldantrag auch entsprechend angegeben. Im Nachgang zu 2 Monaten mit Elterngeldbezug (Juli 2015 und Juli 2016) hat mich die Elterngeldstelle jetzt aufgefordert, meine Einkünfte aus diesem Gewerbebetrieb anzugeben; es soll „taggenau für die Zeit des Elterngeldbezugs" sein – allerdings verkennt dies die Besonderheit des Betriebs von PV-Anlagen dass viele Kosten nur einmal jährlich oder quartalsweise anfallen: Dachpacht, Versicherung, Wartung, , Steuerberater, Finanzierungszinsen.