5.1.2007
von Rechtsanwalt Martin P. Freisler
ich bin seit 1995 nach einem erlittenen schlaganfall 1/2seitig gelähmt + 100% schwerbehindert -schwerbehindertenausweis 527247006816 mit B.u. GaG- u.in der pflegestufe 1. der antrag auf o.a. befreiung wurde wurde von der bezirksregierung münster abgelehnt mit der begründung: es kann nicht davon ausgegangen werden, daß ich ständig nicht in der lage bin, öffentliche veranstaltungen zu besuchen (urteil des BSG vom 03.06.1987 - 9a RVs 27/85) klage vor dem sozialgericht, ahstr.22, 45879 gelsenkirchen, ist möglich. soll ich klage erheben?