von Rechtsanwalt Klaus Wille
sehr geehrte damen und herren, folgender sachverhalt. meine personengesellschaft ( ich und ein partner - 50%/50%) mussten unsere gbr ende 2002 aufgrund drohender zahlungsunfähigkeit aufgeben und es blieben hohe schulden zurück. ich konnte mich mit alle gläubigern einigen und es wurden vergleiche und z.T. haftungsteilungen geschlossen, die ich noch heute bediene . mein ehemaliger partner hat beschlossen die angelegenheit auszusitzen , was gut funktioniert solange ich die vergleiche bediene. meinerseits geleistete zahlungen habe ich wiederum anteilig gegen meinen ehem. partner geltend gemacht. unter den schulden waren auch rückstände aus sozialabgaben für einen angestellten sowie dessen ausstehender lohn für einige zeit. diese schulden wurden mittlerweile komplett von mir bedient und ebenfalls anteilig gegenüber meinem partner geltend gemacht. nun meine erste frage: mit diesen schulden ( BKK und Lohn ) hätte mein partner nicht in die private inso gehen können ( meines wissens nach ) , nun wo ich diese teile bezahlt habe hat er diesen schritt getan. haben diese schulden durch begleichung meinerseit ihren "sonderstatus" verloren, oder ist dieser quasi mit auf mich "übergegangen" ?