von Rechtsanwalt Marcus Schröter
(Kleine Verhältnisse, nie kostendeckend gearbeitet, auch kein Gehalt o.ä. gezahlt) Der Gutachter hatte ursprünglich vorgehabt, den Antrag mangels Masse abzulehen, bis er die Einzahlung des Kapitals gesehen hat, die war wie folgt geschehen: a) 19.900 aus einem Mikrodarlehen der SAB mit dem Verwendungszweck "Gutschrift" b) 5.100 von mir mit dem Verwendungszweck "Kapital" Jetzt kommt der Gutachter auf die Idee, der Verwendungszweck unter a) würde nicht ausreichen, um Kapital nachzuweisen, obwohl ja notariell beurkundet, weshalb er die 19.900 von mir fordern würde, es sei denn, ich würde meine eigene Zahlungsufähigkeit belegen.