Sehr geehrte Damen und Herren, Einleitung: - Ich besitze ein Grundstück im Aussenbereich. - Auf diesem Grundstück steht ein Gebäude in Massivbauweise (laut Bauschein ein „Gewächshaus" mit Heizung). - Das Gebäude ist genehmigt. - Das Gebäude ist erschlossen (Strom, Wasser, Zufahrt) - Das Grundstück befindet sich in Hessen - Das Grundstück ist im Flachennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. - Ein Bebauungsplan existiert nicht. - Das Grundstück liegt nicht in einem Naturschutzgebiet. - ich bin zur Zeit kein Landwirt - der ursprüngliche Gartenbaubetrieb wurde seit mehr als 7 Jahren aufgegeben. - ein Gewerbe als Gartenbaubetrieb habe ich (noch) nicht angemeldet - es handelt sich um ein Grundstück bestehend aus 3 zusammenhängenden Flurstücken mit insgesamt knapp über 1500 qm. Frage 1: Was darf konkret ohne Genehmigung auf dem Grundstück geändert werden? Im §55 HBO bzw in der Anlage 2 sind „genehmigungsfreie Vorhaben" aufgelistet, die ich gerne umsetzen würde: Terrasse, Wasserbecken (kleiner Schwimmingpool), Überdachung einer Terrasse, Dachgaube, KFZ-Stellplatz, Garage, Geräteschuppen mit Keller, Terrassierung des Geländes, etc.)