4.11.2014
von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Guten Tag Anwaltsteam, Die Mauern des Nachbarhauses wurden durch die Gemeinde zwangsabgerissen, da es eine Gefahr für die öffentlichkeit darstellte (Plane auf Dach kaputt, älteres Haus nicht in Stand gehalten, Steine nach und nach abgeböckelt usw.) Die Mauern wurden so abgerissen dass es keine Gefahr mehr für die öffentlichkeit darstellt, und sind nun der Witterung ausgesetzt, genau wie mein Haus, da ich direkt angrenze. Der Schuppen meines Hauses grenzt direkt an die Rückfront der restlichen Mauern vom Nachbargrundstück.