11.6.2013
von Rechtsanwalt Peter Dratwa
Mein Nachbar und ich haben je zur Hälfte einen Anbau am Haupthaus(Zechenhaus 1920). Mein Nachbar hat im Jahr 2009 den Spitzboden, bis dahin ein Toter Raum, nicht für Wohnzwecke geeignet, umgebaut und aus dem Satteldach eine Gaube gemacht und den neu entstandenen Raum als Wohnraum umgebaut. Jetzt ist der Fall eingetreten, dass wir umbauen und unseren Teile des Anbaus komplett abgerissen haben und einen neuen Anbau hochziehen, der eine eigenständige Statik hat (Architekt und Statiker haben geplant).