22.5.2017
von Rechtsanwalt Martin Schröder
Guten Tag, wir haben auf unserem Grundstück ein Nebengebäude errichtet, d.h. einen Geräteschuppen für Fahrräder, Werkzeug usw. und waren der Annahme, dass wir für die Errichtung des Gebäudes, keinen Bauabtrag stellen müssen, da er ähnlich einer Garage genutzt wird und kleiner als 30m2 ist. Grundfläche(Außenmasse): 4,67 x 4,12 -> 19,24m2 / Höhe(Attika): 2,88m Grundstück befindet sich in Rostock, Landesbauordnung M-V.