20.9.2007
In einer Reihenhaussiedlung besitzen wir eine Garage, die direkt an die Grundstücksgrenze eines Nachbarn gebaut ist, und deren Lüftungsöffnungen zu diesem Nachbargrundstück weisen. (Da die Siedlung komplett von einem Bauträger gebaut wurde, ist anzunehmen, dass diese Grenzbebauung rechtens war und ist.) Nun hat der Nachbar sein Kaminholz an dieser Garagenwand aufgestapelt, und mit der Abdeckplane des Holzes die Lüftungsöffnungen teilweise, d. h. mit etwa 30 cm Abstand verhängt (Luftzufuhr ist weiterhin gewährleistet, aber Wind kann nicht mehr ungehindert durch die Öffnungen hindurchstreichen, außerdem ist der bisher vorhandene Lichteintritt durch die Lüftungsgitter stark gemindert).