von Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Da ich eine Massagepraxis in meinem Haus betreibe, meine Patienten Ruhe, Entspannung und Erholung suchen und trotz meiner geschlossenen Fenster mit leiser Entspannungsmusik, das Bummern, Trommeln und Schlagen zu hören und sehr störend ist, sprach ich meine Nachbarin ruhig und höflich an, mit der Bitte sich betreffs des Schlagzeugs irgendwie zu einigen, eventuell Übungszeiten anzusprechen. ... Auf Grund dieses verständnislosen und frechen Benehmens dieser Frau fiel mir meine ehemalige Nachbarin des vorderen Grundstücks ein, sie hat aus diesem Grund verkauft, sie sagte damals :“Seit diese Familie hier wohnt ist es nicht mehr schön, nur noch laut und wenn ich um etwas Rücksichtnahme bitte, bekomme ich nur pampige Antworten von der Frau.