28.1.2008
von Rechtsanwalt Ingo Bordasch
ich habe am 15.1.08 in meiner Wohnung über eine Vertreterin der ***** KG, Nürnberg einen Dienstleistungsauftrag geschlossen und sofort eine Gebühr von € 2975,- (inkl.MWSt) bezahlt (davon über das mitgebrachte Gerät 2500,- und durch eigene Überweisung 475,-) Wortlaut des Vertrages:Zitat "Ich möchte Mitglied der *** sein, bis ich einen Partner gefunden habe und beauftrage diese, mir bei der Partnersuche behilflich zu sein. Ich bin berechtigt, aus der bestehenden Kartei 12 Partnervorschläge zu bekommen. Nach Erhalt dieser Partnervorschläge möchte ich, auf Wunsch, kostenlos aus den laufenden Neuzugängen vermittelt werden.