Provision sollte vom Kæufer bezahlt werden, der Auftraggeber hat jedoch den Makler erforderlichenfalls bei der Durchsetzung seines Provisionsanspruches zu unterstuetzen. ... U.a. erfuhr ich, das der Makler den Mietern keine Provision in Rechnung stellte, er behauptete: das Geld hole er sich von den Auftraggebern. ... Liege ich richtig mit meiner Einschætzung das es kein Vertrag ist, da er mich nicht ueber entstehende Kosten informiert hat, stændig nur einen Stempel benutzt, ich ihm zu keinem Zeitpunkt einen offiziellen Auftrag erteilt hat, ich den Eindruck habe das er mit meiner Dummheit rechnet, da er gegenueber den neuen Mietern erwæhnt hat er wuerde sich seine "Provision" von den Auftraggebern holen.