17.10.2009
von Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Betreff: Freiberufler mit gewöhnlichem Aufenthalt auf den Philippinen und Kunden in Deutschland - Einkommensteuer, Umsatzsteuer und DBA Sehr geehrte Damen und Herren, zum 01.06.2010 werden meine Ehefrau (Philippinin mit deutscher Staatsangehörigkeit) und ich (seit Geburt mit deutscher Staatsangehörigkeit) auf die Philippinen auswandern. ... Ist das virtuelle Büro bei dem genannten Büroservice möglicherweise als "feste Einrichtung" gemäß Artikel 14 Abs. 1 Punkt a) des DBA Deutschland / Philippinen mit der Konsequenz anzusehen, dass die Einkünfte, die darüber erzielt werden, in Deutschland zu versteuern sind? ... Bedeutet das DBA mit den Philippinen - außer der Festlegung, welche Einkünfte in welchem Staat versteuert werden müssen - auch, dass bei einer Einkommensteuerpflicht in beiden Staaten die bereits abgeführten Steuern in einem Staat beim anderen Staat angerechnet werden?