21.9.2011
von Rechtsanwältin Maike Domke
Mein Welteinkommen wurde erzielt in der Schweiz und in Deutschland. Ich bin EU-Bürger (Wohnsitz gewöhnlich in GR) Wo muss/kann es versteuert werden: abhängige Beschäftigung in CH: -ganzer Monat Jan, 30 Tage ständiger Aufenthalt am Arbeitsplatz auch nach den Feierabenden - Nov und Dez vermutlich noch bis zu 60 Tage Beschäftigung in der Schweiz(dazu könnte ich einen ersten Wohnsitz in der Schweiz anmelden) Beschäftigung auf Honorarbasis in Deutschland -mehr als 6 Monate -ich beziehe außerdem eine Rente aus DE. -könnte eine Anmeldung eines Wohnsitzes in der Schweiz für den Rest dieses Jahres es ermöglichen, das Welteinkommen in der Schweiz zu versteuern?