6.3.2015
von Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler
Hallo, ich werde ab dem 16.03 in der Schweiz arbeiten und dort auch einen Wohnsitz haben. Demnach werde ich dort unbeschränkt auch steuerpflichtig sein. Nun möchte ich vorerst meine Wohnung in DE/Hamburg nicht aufgeben, da ich für Heimreisen eine Unterkunft sicherstellen möchte und ein Großteil meiner Möbel sich noch in der Wohnung befinden.