Guten Morgen,
Sie brauchen jemanden vor Ort, der sich um Ihre Mutter und die durch die jetzige Situation aufgeworfenen Fragen kümmern kann. Da Ihre Mutter offensichtlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, sich um sich selbst zu kümmern, ist die Einrichtung einer Betreuung durch das Amtsgericht sinnvoll.
Sie sollten allerdings dem Amtsgericht die Situation deutlich machen, damit nicht etwa Ihr Bruder als Betreuer eingesetzt wird, sondern das Amtsgericht einen anderen (professionellen) Betreuer, der sich dann auch um die Vermögenssorge kümmert, einsetzt. Das Amtsgericht wird ohnehin durch den zuständigen Richter Ihre Mutter anhören und sich damit auch einen Einblick in die Situation vor Ort verschaffen.
Der Betreuer kann sich dann auch direkt um die Frage kümmern, wo das Geld Ihrer Mutter geblieben ist. Da Ihr Bruder in der vergangenen Zeit die tatsächliche Sorge -wenn auch schlecht- übernommen hat, ist er sowohl Ihnen als auch dem Betreuer gegenüber auskunftspflichtig. Wenn Klarheit darüber besteht, wo die Gelder geblieben sind, kann über die Frage entschieden, ob Ihr Bruder Gelder zurückzuzahlen hat.
Schenkungsweise kann Ihre Mutter über das Geld nur dann wirksam verfügt haben, wenn Sie nach Geschäftsfähigkeit war. Wenn die Altersdemenz so stark fortgeschritten ist, daß zum Zeitpunkt der Schenkung eine Geschäftsfähigkeit ausgeschlossen werden kann, wäre die Schenkung unwirksam, so daß das Geld dann noch Ihrer Mutter zusteht. Dies ist eine medizinische Frage, die ich naturgemäß nicht beantworten kann. Im Rahmen der Betreuungseinrichtung wird aber ohnehin eine medizinische Stellungnahme eingeholt, so daß sich auch hierüber wahrscheinlich Klarheit erzielen läßt. Wichtig ist, wie bereits gesagt, daß Sie jetzt den Kontakt zum Amtsgericht halten, um schnellstmöglich die Einrichtung einer professionellen Betreuung zu erreichen.
Noch eine Anmerkung zum Schluß: ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie für den Fall weiterer Korrespondenz die Groß- und Kleinschreibung beachten. Es ist zwar für das Schreiben erheblich leichter, das Lesen Ihrer Anfrage wird aber dadurch erheblich erschwert. Danke!
Ich hoffe, ich habe Ihnen zunächst weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
Diese Antwort ist vom 09.12.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Guten Morgen,
Sie brauchen jemanden vor Ort, der sich um Ihre Mutter und die durch die jetzige Situation aufgeworfenen Fragen kümmern kann. Da Ihre Mutter offensichtlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, sich um sich selbst zu kümmern, ist die Einrichtung einer Betreuung durch das Amtsgericht sinnvoll.
>>>>>Den Antrag beim Amtsgericht hat der Bruder ja schon gestellt. Dadurch hatte ich ja erst erfahren, dass er die Erwaehnung von Mutters Erbe "vergessen" hat. Ich habe mit allen zustandigen Personen beim Amtsgericht aber auch mit Sachbearbeiter des Betreuungsamtes. Habe alle Unterlagen von der Erbschaft copiert und dort hinterlassen.<<<<<<<<<
Sie sollten allerdings dem Amtsgericht die Situation deutlich machen, damit nicht etwa Ihr Bruder als Betreuer eingesetzt wird, sondern das Amtsgericht einen anderen (professionellen) Betreuer, der sich dann auch um die Vermögenssorge kümmert, einsetzt. Das Amtsgericht wird ohnehin durch den zuständigen Richter Ihre Mutter anhören und sich damit auch einen Einblick in die Situation vor Ort verschaffen.
>>>>>>>Meine Mutter wird sich niemals ueber meinen Bruder beschweren, weil sie die Misstaende lieber hinnimmt als von dort webzugehen und in eine fremde Umgebung zu muessen. Davon abgesehen vergisst sie merkwuerdigerweise Streitereien, die sie hatte, in no time.<<<<<<<<<<<
Der Betreuer kann sich dann auch direkt um die Frage kümmern, wo das Geld Ihrer Mutter geblieben ist. Da Ihr Bruder in der vergangenen Zeit die tatsächliche Sorge -wenn auch schlecht- übernommen hat, ist er sowohl Ihnen als auch dem Betreuer gegenüber auskunftspflichtig. Wenn Klarheit darüber besteht, wo die Gelder geblieben sind, kann über die Frage entschieden, ob Ihr Bruder Gelder zurückzuzahlen hat.
>>>>>>>>>Ich habe ihn nach dem Verbleib von Mutters Geld gefragt und er hat mir gesagt dass es mich nicht im Geringsten etwas anginge was er mit dem Geld macht.
Was wuerde ein Grund sein dass er das Geld nicht zurueckzahlen muesste. Es ist Mutters Geld und sollte ihrer Lebensverbesserung zugute kommen oder!<<<<<<<<<<
Schenkungsweise kann Ihre Mutter über das Geld nur dann wirksam verfügt haben, wenn Sie nach Geschäftsfähigkeit war. Wenn die Altersdemenz so stark fortgeschritten ist, daß zum Zeitpunkt der Schenkung eine Geschäftsfähigkeit ausgeschlossen werden kann, wäre die Schenkung unwirksam, so daß das Geld dann noch Ihrer Mutter zusteht. Dies ist eine medizinische Frage, die ich naturgemäß nicht beantworten kann. Im Rahmen der Betreuungseinrichtung wird aber ohnehin eine medizinische Stellungnahme eingeholt, so daß sich auch hierüber wahrscheinlich Klarheit erzielen läßt. Wichtig ist, wie bereits gesagt, daß Sie jetzt den Kontakt zum Amtsgericht halten, um schnellstmöglich die Einrichtung einer professionellen Betreuung zu erreichen.
>>>>>>>>>>>>>Meine Mutter war nicht offiziel als Geschaeftsunfaehig erklaert aber mein Bruder hatter vor ca. 5 Jahren ihre Kontofuehrung uebernommen weil sie zu der Zeit schon nachweislich an zunehmender Demenz litt und vor 2 Jahren durch einen Krankenhaus Aufenthalt die diagnose offiziell in einem Bericht festgehalten wurde, dass Mutter auf Grund ihrer Demenz noch nichtmal alleine in der Lage ist die Ernaehrung zu gewaehrleisten.
Reicht das nicht um so eine evtelle Schenkung ungueltig zu erklaeren?
Und wird das strafrechtliche Folgen fuer meinen Bruder haben?<<<<<<<<<<<<<<<<
Guten Morgen,
Ihr Bruder wird sich auf eine Schenkung berufen. Ob diese Schenkung unwirksam ist, hängt natürlich entscheidend davon ab, in welchem Gesundheitszustand sich Ihre Mutter zum Zeitpunkt der Schenkung befand. Dies werden Sie, sobald Ihnen die Einzelheiten bekannt sind, mit dem behandelnden Arzt klären müssen.
Wenn Ihr Bruder sozusagen inoffiziell die finanzielle Betreuung Ihrer Mutter bereits übernommen hatte, schuldet er Ihrer Mutter eine ordnungsgemäße Vornahme und eine korrekte Abrechnung. Wenn Ihr Bruder Gelder für sich selbst genutzt hat, hat er eine Untreue begangen, die strafbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß