Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben natürlich das Recht auf Ihr Gehalt und die Handys.
Zwar können Sie zunächst auch allein den Arbeitsgeber auffordern, das Gehalt zu zahlen und die Handys herauszugeben; sowie Schadensersatz wegen der Rechnungen fordern.
Sinnvoller ist es aber, dass Sie vor Ort einen Kollegen aufsuchen, natürlich können Sie auch einen der hier teilnehmenden Anwälte in Ihrer Stadt aufsuchen.
Dieser wird Ihre berechtigten Ansprüche geltend machen und auch Klage erheben, wenn der Arbeitgeber nicht außergerichtlich bereit ist, das Gehalt zu zahlen, die Handys herauszugeben und die Handyrechnung auszugleichen.
Gleichzeitig muss der Arbeitgeber auch aufgefordert werden, die Ameldung nachzuholen. Wenn Sie Ihre Papiere abgebenen haben und auch nur das vereinbarte Nettogehalt erhalten haben, ist Ihnen der Vorwurf der Schwarzarbeit nicht zu machen.
Sie können auch das strafrechtliche Vorgehen in Betracht ziehen. Eine Strafanzeige können Sie auch allein erstatten.
Ich würde Ihnen aber vorschlagen auch dieses mit dem Kollegen vor Ort insgesamt zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle