Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen anhand Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Allein aus Ihren Angaben lassen sich die von Ihnen gewünschten Antworten leider nicht herleiten. Hierfür müssten die konkreten Hintergründe Ihres Erwerbsminderungstatus und der sozial- sowie zivilvertragliche Hintergrund Ihrer geringfügigen selbständigen Tätigkeit bekannt sein. Dies lässt sich aber nur durch eine umfassende Aufklärung Ihrer individuellen Situation und insbesondere Einsichtnahme in Ihre konkreten Unterlagen bewerkstelligen.
Generell lässt sich festhalten, dass Voraussetzung für den Anfall von Krankengeld neben einer entsprechenden Krankenversicherung auch der Verlust von Einkommen durch die Arbeitsunfähigkeit ist. Aufgrund Ihres Erwerbsminderungs-Status werden Sie kein Einkommensverlust haben, möglicher Weise aber bei Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Dafür müssen Sie aber für Ihre selbstständige Tätigkeit mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sein und den Nachweis eines Einkommensverlustes führen. Insbesondere Ihr Versicherten-Status für die Selbständigkeit bei der AOK BW erschließt sich aus Ihren Angaben leider nicht. Dies wäre ggf. in Rücksprache mit der AOK BW zu klären.
Grundsätzlich würde sich bei Selbstständigkeit der Beginn der Leistung nach der Satzung der Krankenkasse und der gewählten Versicherung richten; manche gesetzlichen Kassen bieten für Selbstständige aber gar keine Versicherung mit Krankengeld an. Ganz offensichtlich haben Sie auch keine private Krankengeldversicherung abgeschlossen, die - ggf. neben der AOK BW - einspringen müsste. Auch dies gilt es ggf. zu klären.
Bitte beachten Sie auch, dass zum 1. Januar 2009 eine Neuregelung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes in Kraft getreten ist, wonach für Selbstständige das Krankengeld dann nicht mehr gesetzlich vorgeschriebene Regelleistung ist, sondern eine Wahlleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Danach wird ohne einen sog. Krankengeld-Wahltarif überhaupt kein Krankengeld mehr gezahlt; Sie hätten sich insoweit privat versichern müssen.
Angesichts der in diesem Forum nicht aufzuklärenden Unklarheiten sollten Sie eine Kollegen vor Ort aufsuchen, der Ihre Lage überprüfen und sodann ggf. Ihre Ansprüche bei der AOK BW anmelden kann.