Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Chancen bzgl. der Zurückerlangung Ihrer auf den Hausbau verwendeten Mittel richtet sich maßgeblich nach der Beweisbarkeit der von Ihnen allein erbrachten Aufwendungen sowie der glaubhaften Darlegungen der zwischen ihnen und Ihrer vormaligen Lebensgefährtin bestehenden abreden.
Da bei Ihrem geschilderten Sachverhalt - im Gegensatz zu den üblichen "beziehungsfördernden Schenkungen" wie Schmuck, Hausrat etc. - bereits aufgrund der Höhe nach, unter Hinzuziehung der normalen Lebensumstände eines durchschnittlichen Dritten, nicht von einer vollumfänglichen Schenkung auszugehen ist, wird das Gericht hier eine Entscheidung treffen müssen.
Es liegt hier nahe, dass kein Lebenspartner eine Schenkung im Rentenpartner in Form von hohen Geldbeträgen leistet und sodann selbst nichts davon zur Bestreitung seines Lebensabends hat.
Die Chancen die von Ihnen aufgewendeten Zahlungen zu einem Großteil zurück zu erhalten sind daher, bei Interessenvertretung durch einen guten Rechtsanwalt, durchaus hoch.
Es wäre daher der Gang zu einem Rechtsanwalt anzuraten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Sofern ich Ihre Frage zufriedenstellend beantworten konnte, würde ich mich über die Abgabe einer 5-Sterne-Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
Diese Antwort ist vom 24.02.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm.
Albstraße 45
73249 Wernau
Tel: 07153/9964381
Web: http://www.kanzlei-fuer-wirtschaftsrecht.de
E-Mail:
danke für die aufklärende Antwort die mit 5sternen honoriert werden sollte.
was ich noch gerne in Erfahrung bringen möchte ist,mit wieviel % etwa der bisher aufgewendete Summe für den Hausbau,kann ich bei einer Rückerstattung hoffen?
ich danke Ihnen zum voraus für den vorzüglichen Dienst! Gruss
Sehr geehrter Fragensteller,
es freut mich, wenn ich Ihnen weiter helfen konnte.
Losgelöst von der Möglichkeit der Darlegung und Beweisbarkeit vor Gericht ist - sofern Ihre Lebensgefährtin Ihnen während dieser Zeit keine wesentlichen Gegenstände zuwendete - von einer vorsichtigen prognostizierten Rückerstattung von um die 90% auszugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-