Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Durch die Vollmacht sind die Ärzte Ihnen gegenüber nicht mehr an die Schweigepflicht gebunden und dürfen Ihnen gegenüber vollumfänglich Auskunft erteilen.
Eine Verpflichtung zu schriftlicher Stellungnahme sehe ich allerdings nicht, weil nach dem Behandlungsvertrag vermutlich auch Ihre Mutter selber keinen Anspruch darauf hat, schriftlich informiert zu werden. Ich könnte mir vorstellen, dass es sich hier auch im einen Kostenaspekt handelt, weil ein solcher zusätzlicher Bericht vermutlich nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann.
Ggf. können Sie natürlich anbieten, die Kosten für den schriftlichen Bericht zu übernehmen und abwarten, ob dies die Bereitschaft der Ärzte erhöht, sich schriftlich zu äußern. Andernfalls bleibt Ihnen nur der persönliche Kontakt und das Gespräch mit den Ärzten, dem diese sich nicht grundlos entziehen dürften.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-