Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Kurz und knapp gesagt, ja!
Sie ist bereits freiwillig versichert und kann das auch als hauptberuflich Selbständige bleiben, denn § 5 Abs 5 gilt nur für Pflichtversicherte Personen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen