Sehr geehrter Fragender,
im Rahmen einer Erstberatung auf Basis der von Ihnen hier gegebenen Informationen beantworte ich Ihre Frage/n gerne, weise jedoch bereits eingangs darauf hin, dass hierzu grds. zunächst der Einblick in die i. d. R. vorliegenden Verträge (Gesellschaftsvertrag, Anstellungsvertrag) gegeben sein muss. Zudem ist Ihren Ausführungen nicht zu entnehmen, um welche Gesellschaftsform es sich in Ihrem Falle genau handelt. Hier gibt es durchaus gravierende Unterschiede in der Beurteilung des von Ihnen vorgetragenen Sachverhalts.
Ich bitte Sie daher zunächst, diese Informationen nachzureichen und mir möglichst die ggf. geschlossenen Verträge per Mail zuzusenden, damit eine genaue Beurteilung möglich ist.
Ich habe Ihnen eine parallele Mail geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. C. Seiter