Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Zu 1) Der objektive Mietwert ist eine rechnerische Größe, mit der die am Markt erzielbare Miete des Objektes abgeschätzt wird. Damit ist die gesamte Wohnung maßgebend, nicht nur der von Ihnen tatsächlich genutzte Teil.
Zu 2) Die objektbezogenen verbrauchunabhängigen Kosten sind von den Eigentümern zu tragen, also auch vom dem nicht dort wohnenden Eigentümer. Sie können gegengerechnet bzw. eingefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt