Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt.
Sie sind augenscheinlich Opfer eines sog. Pishing-Ringes geworden. Die von Ihnen geschilderte Vorgehensweise ist typisch für diese Form der Internetkriminalität.
In der Tat steht zu befürchten, dass Sie sich durch die Weiterleitung des Geldes, wahrscheinlich in Richtung Rumänien, Russland o.ä., entsprechende Urteile in ähnlich gelagerten Fällen sind bereits gefallen (so etwa LG Darmstadt, Az.: 360 Js 33848/05
; AG Hamm).
Eine Verurteilung ist somit nicht auszuschließen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass Sie im Falle einer Verurteilung einen Eintrag in Ihr Führungszeugnis besorgen müssen, da die Urteile in der Regel im Bereich einer Geldstrafe unter 90 TS anzusiedeln sind. Auch eine Einstellung gegen Geldauflage ist nicht auszuschließen. Optimalerweise lassen Sie sich durch einen Strafverteidiger beraten. Hierzu steht Ihnen auch meine Kanzlei gerne zur Verfügung.
Das, höchst wahrscheinlich, weitaus größere Problem ist auf der zivilrechtlichen Ebene zu finden. Tatsächlich hat der Geschädigte einen Erstattungsanspruch gegen Sie, so dass er die 5.000 EUR von Ihnen zurückfordern kann. Dies obwohl Sie von dem Geld selber nur marginal profitiert haben.
Es tut mir leid, Ihnen keine bessere Nachricht geben zu können und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne für Ergänzungen sowie ggf. für die weitere Interessenwahrnehmung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 25.02.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Marc N. Wandt
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eine nachfrage hätte ich bitte..
wäre es sinnvoll eine gegenazeige zu starten..gegen quickly transfer?
sollte ich von mir aus dem geschädigten eine ratenzahlung der 5000,-euro anbieten? wenn er sich darauf einlässt?
würde mich ihre kanzlei bitte vertreten?was würde so etwas kosten?
danke nochmals
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich kann Ihnen nur wenig Hoffnung machen, dass eine Anzeige gegen diese Firma Erfolg bringen wird. Erfahrungsgemäß sind die dort genannten Personen wenig real, die Firmensitze Briefkästen und die wahrhaft Handelnden sitzen, ich erwähnte es bereits, in Osteuropa. Nichtsdestotrotz bleibt es Ihnen natürlich unbenommen, ebenfalls Strafanzeige zu erstatten.
Bezüglich des weiteren Vorgehens und einer möglichen Vertretung möchte ich Sie bitten, mir Ihre Kontaktdaten, insbesondere Ihre Telefonnummer, an meine E-Mail-Adresse (ra.wandt@strafzettel.de) zuzusenden. Ich werde mich dann im Laufe des morgigen Tages bei Ihnen melden, um alles weitere zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt