Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Eine Minderung des Kaufvertrags, vergleichbar mit einer Mietminderung, ist nicht möglich.
Allerdings wäre grdsl. möglich, einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Telekom geltend zu machen. Eine Pflichtverletzung der Telekom liegt hier wohl vor, da sie nicht unverzüglich einen neuen Code bereitgestellt hat. Allerdings ist die Höhe des Schadensersatzes nur schwer zu bemessen, denn entgangener Spielgenuss ist wohl nicht bezifferbar. Außerdem müsste dieser in Verhältnis zum Spielpreis stehen.
Sie sollten deshalb die Telekom unter Androhung einer Schadensersatzforderung – ohne eine konkrete Zahl zu nennen – und Fristsetzung – wenige Tage sind hier als Frist angemessen – auffordern, den neuen Code zu senden. Lässt die Telekom die Frist tatenlos verstreichen, haben Sie die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Die Telekom müsste Ihnen dann den Kaufpreis zurück erstatten. Jedoch müssten auch Sie dann ggf. Wertersatz leisten. Dies wäre aber im konkreten Fall zu prüfen.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)