Sehr geehrter Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.
Für eine außerordentliche Kündigung müsste Ihnen ein ausreichender Kündigungsgrund zur Seite stehen. Dann ist eine fristlose Kündigung immer möglich.
Ein solcher liegt vor, wenn Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der vereinbarten Befristung beziehungsweise bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit unzumutbar ist. Von einem solchen wichtigen Grund im Interesse des Kindeswohls ist bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auzugehen. Sie konnten daher fristlos kündigen.
Allerdings beschreiben Sie, dass der Vertrag zwischen 3 Parteien, also Ihnen, dem Jugendamt und der Tagesmutter besteht. Daher hätte der Vertrag auch gegenüber den beiden anderen Parteien gekündigt werden müssen. Ich habe Sie aber so verstanden, dass Sie die schriftliche Kündigung nur gegenüber dem Jugendamt erklärt haben.
Ferner gehe ich davon aus, dass der Vertrag - wie die meisten der Tagespflegeverträge - vorsieht, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Daher ersetzt auch die mündliche Absprache mit der Tagesmutter die schriftliche Kündigung nicht. Sofern der Vertag nicht Sonderregelungen trifft, die mir nicht bekannt sind, war Ihre Kündigung daher aus formellen Gründen nicht wirksam. Eine Kündigung gegenüber der Tagesmutter ist darüber hinaus gar nicht erfolgt. Das hat zur Folge, dass der Vertrag tatsächlich bis zum 31.1.2012 lief, unabhängig davon, ob Sie die vertraglichen Leistungen bis zu diesem Datum in Anspruch genommen haben.
Eine Möglichkeit der rückwirkenden Beendigung des Vertrages wäre nur noch eine von allen drei Seiten unterzeichnete Aufhebungsvereinbarung. Hierauf könnten Sie noch mal über die Tagesmutter versuchen, hinzuwirken. Sollten die beiden anderen Vertragsparteien aber hiermit nicht einverstanden sein, können Sie diese Vorgehensweise nicht "erzwingen".
Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können und hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Über eine positive Bewertung freue ich mich.
Diese Antwort ist vom 06.02.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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