Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst bitte ich sie, mir die AGB und Vertragspapiere an meine Mail-Adresse (doreen.prochnow@gmx.de) zu senden, ansonsten wird es schwierig zu ihrem Sachverhalt explizit Stellung zu nehmen.
Es wird hier nämlich darauf ankommen zu welchen Bedingungen der Vertrag zu Stande kam und ob einzelne AGB wirksam vereinbart wurden. Dies lässt sich dem Sachverhalt nicht entnehmen.
Grundsätzlich dürfte gelten, dass wenn sie eine Vertrag geschlossen haben, der die Abrechnung nach Einheiten ( ohne Beschränkung) vorsieht, dieser leider wirksam ist und sie an ihn gebunden sind.
Diese Verträge nannten sich damals Basis- bzw. Grundverträge. Für einen Vertragsschluss im Grund-/ Basistarif wäre der Anbieter beweispflichtig.
Eine Abrechnungssperre kann hier nur separat vereinbart werden, so dies vom Anbieter angeboten wird. Dafür wären sie beweispflichtig.
Auch müsste geschaut werden, inwieweit das Internet im Vertrag mit inbegriffen war und zu separater Abrechnung führen kann. Zudem ist wichtig , ob sie über ihr Widerrufsrecht informiert wurden und vor allem auch wann und in welcher Form, ob ihre Kündigung akzeptiert wurde und zu wann.
Grundsätzlich kann ich bisher nur sehr allgemein antworten, dass sich die Abrechnungspreise für einzelne Einheiten (meist Basispreis + Preis für Einheiten) aus dem Vertrag und seinen Konditionen ergeben müssten.
Sollten sie auf so einen Grundtarif "reingefallen" sein, fürchte ich sind sie an ihren Vertrag gebunden, es sei denn sie können nachweisen, dass sie arglistig über die Abrechnungspreise getäuscht und dadurch zum Vertragsschluss bewegt wurden.
Grundsätzlich ist der Anbieter beweispflichtig für das zu Stande kommen eines Vertrages und sie sind Beweis belastet für die für sie günstigen Absprachen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen