Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Anfrage möchte ich gerne wie folgt beantworten:
1.
wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schaffen, dann gelten Sie nicht als pflichtversichert in der Rentenversicherung.
Sie sind nicht gezwungen, sich privat gegen die Risiken des Alters abzusichern.
2. Ihr Lebensgefährte mus nicht für Ihre Schulden einstehen, wenn sie welche haben und deswegen Pfändungen im Raum stehen sollten.
Daher kann das an ihn gezahlte Gehalt auch nicht gepfändet werden. Nur sollten Sie tatsächlich auch gegenüber den Sozialversicherungsträgern den Nachweis führen, dass dieser bei Ihnen beschäftigt ist.
Dazu sollten Sie das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV
bei der Rentenversicherung betreiben.
Dann wird der sozialversicherungsrechtliche Status Ihres Mitarbeiters bindend festgestellt, so dass man Ihnen kein Umgehungsgeschäft vorwerfen kann.
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Diese Antwort ist vom 01.03.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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01.03.2012
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11:41
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.
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Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.